Externes Barrierefreiheits-Audit für den Webauftritt der TUD
Auf einen Blick
Gründe für Entwicklung der Maßnahme
Welcher Bedarf wurden durch die Maßnahme gedeckt?
Verbesserung der Barrierefreiheit
Entstehung und konkrete Aktivitäten
Das Barrierefreie-Websites-Gesetz verlangt eine barrierefreie Gestaltung der Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Nach einem BITV-Selbsttest 2019 wurde der Webauftritt der TUD nun einer externen Prüfung unterzogen. Diese umfasste zum einen den klassischen BITV-Test durch eine zertifizierte Prüfstelle, zum anderen einen Test basierend auf verschiedenen konkreten Nutzungsszenarien für unterschiedliche zentrale Zielgruppen der Webseite.
Informationen darüber, wie die Maßnahme angenommen wird
Im Zuge der Verbesserung der Barrierefreiheit des TUD-Webauftritts wird gleichzeitig das interne Qualitätssicherungs- und Testingsverfahren der Software-Entwicklung angepasst und verbessert.