Neukonzeption Nachteilsausgleich
Auf einen Blick
Gründe für Entwicklung der Maßnahme
Welcher Bedarf wurden durch die Maßnahme gedeckt?
Die Konzeption zum Nachteilsausgleich aus dem Jahr 2010 umfasste 30 Seiten und war somit wenig praktisch für alltägliche Beratungssituationen. Zudem war es in Teilen veraltet und bezog sich nicht auf aktuelle geltende Gesetze. Unser Ziel war es, dass Verfahren zu entbürokratisieren und eine praxistaugliche und aktuelle Handreichung bereitzustellen.
Entstehung und konkrete Aktivitäten
Die alte Konzeption wurde im Rahmen einer Neustrukturierung angepasst und in einen Leitfaden von 6 Seiten umgewandelt. Im Juli 2025 konnte der Leitfaden als Ersatz für die Konzeption Nachteilsausgleich eingesetzt werden.