Prozessoptimierung für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs
Auf einen Blick
Gründe für Entwicklung der Maßnahme
Welcher Bedarf wurden durch die Maßnahme gedeckt?
Im Rahmen der AG Inklusion wurde der Prozess zur Beantragung des Nachteilsausgleichs bewertet. Dabei ist die Idee entstanden, ein Beratungsprotokoll zu entwerfen. Ziel des Protokolls ist es, dass sich die relevanten Akteure – beeinträchtigte Studierende, ein Mitglied des Prüfungsausschusses und die/der Beauftragte*r für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit – im Rahmen eines vertraulichen Gesprächs über mögliche Maßnahmen für ein chancengerechtes Studium austauschen. Das Protokoll kann als Antrag auf den Nachteilsausgleich verwendet werden, die formlose Beantragung ist davon unberührt.
Studieninteressierte können sich mittels der Webpräsenz und des Beratungsprotokolls transparent zum Thema Nachteilsausgleich an der DHSN informieren.
Entstehung und konkrete Aktivitäten
Im Rahmen der Optimierung gab es mehrere Treffen mit den Prozessbeteiligten.
Informationen darüber, wie die Maßnahme angenommen wird
Die am Prozess der Beantragung beteiligten Personen signalisieren eine positive Annahme des Protokolls und dessen häufige Nutzung.