Senatsbeauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung
Auf einen Blick
Gründe für Entwicklung der Maßnahme
Welcher Bedarf wurden durch die Maßnahme gedeckt?
Die Amt der Senatsbeauftragtem gewährleistet die Interessenvertretung, Beratung und strukturelle Verankerung der Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung.
Entstehung und konkrete Aktivitäten
Die Funktion der Senatsbeauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung ist bereits in der Grundordnung der Universität Leipzig verankert. Die Maßnahme unterstützt die Senatsbeauftragte dabei, ihr Recht auf Stellungnahme in studentischen Angelegenheiten gemäß Hochschulgesetz wahrzunehmen und die Interessen von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung strukturell einzubringen. Darüber hinaus umfasst die Tätigkeit Konfliktberatung und Vermittlung in strittigen Anliegen zwischen Studierenden, Fakultäten, Studienbüros, Prüfungsausschüssen und weiteren universitären Stellen.